Eintritt

Wenn Sie in die evangelische Kirche eintreten oder wiedereintreten möchten (früher waren Sie schon einmal Mitglied und sind zwischenzeitlich ausgetreten oder zu einer anderen Konfession übergetreten), freuen wir uns sehr.
Wir stehen für ein Gespräch zur Verfügung, um Ihre Entscheidung zu bedenken.
Wichtig ist: Sie sind schon (ev. oder kath.) getauft.
Sind Sie nicht getauft, erklären Sie Ihren Eintritt mit der Taufe.
Wenn Sie wie oben beschrieben eintreten möchten, brauchen wir Ihren Austritt, den Sie beim zuständigen Amtsgericht erklären und bescheinigt bekommen, schriftlich. Danach können wir Ihren Eintritt schriftlich vorbereiten.
Sie entscheiden zwischen drei Möglichkeiten, wie die Aufnahme gestaltet werden soll:

  1. im Gottesdienst
  2. vor oder nach dem Gottesdienst im Beisein von Ihnen bestimmter Personen, zweier Presbyter und dem Pfarrer
  3. bei Ihnen zu Hause oder im Pastorat per Unterschrift

Einen geeigneten Termin werden wir im Gespräch vereinbaren.

Sie können in jeder Gemeinde und bei jedem Pfarrer eintreten, gehören dann aber immer zu der Gemeinde, in der sie wohnen. Es sei denn, Sie stellen einen Extra-Antrag auf „Gemeindezugehörigkeit“ zu einer speziellen Gemeinde. In der hätten Sie dann die vollen Rechten und Pflichten – aber selbst dann bleibt noch Ihre Kirchensteuer in Ihrer Wohnortgemeinde. Informationen zu diesem Fall erhalten Sie im Gemeindebüro (Tel.: 02431/2211).


Kontakte: Ev. Kirchengemeinde Schwanenberg, Schwanenberger Platz 13, 41812 Erkelenz / Di-Fr, 8.00 – 12.00 Uhr / 02431-2211 / schwanenberg@ekir.de


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