Begleitung geschieht in unserer Gemeinde durch Seelsorge in zahlreichen Gesprächen und durch Amtshandlungen. Amtshandlungen sind grundsätzlich gottesdienstliche Handlungen. Diese gottesdienstlichen „Begehungen“ erfolgen aus einem besonderen Anlass, der biografischer Natur ist.
Menschen werden in einer bestimmten Lebenssituation (Schwellensituation) ein Stück ihres Weges von ihrer Familie, ihrem sozialen Umfeld und ihrer Gemeinde begleitet; offenbar deshalb, weil diese Begleitung notwendig und hilfreich ist.
Der religiöse Charakter dieser Begehungen liegt darin, dass sie Segenshandlungen sind. Bei der Taufe ist die theologische Bedeutung noch gewichtiger, weil es sich hierbei um ein nicht mehr zu lösendes Sakrament handelt.
Solche gottesdienstlichen Begehungen werden unternommen, weil in bestimmten Lebenssituationen die Begleitung durch Menschen allein nicht reicht; es soll der Beistand Gottes erbeten werden.
Amtshandlungen stellen einen kirchlichen Rechtsakt dar.
Der Amtshandlung geht in der Regel ein Gespräch voraus. Dieses und die Gestaltung der Handlung selbst unterstreichen die seelsorgliche Dimension der Begehung.
Alle Amtshandlungen werden natürlich in der Ev. Kirchengemeinde Schwanenberg angeboten und im Gottesdienst gefeiert. Seit 2024 können bestimmte Amtshandlungen auch Open-Air an einem anderen Ort (z.B. der eigene Garten) gefeiert werden, wenn dieser Platz der gesamten Öffentlichkeit zugänglich ist.
Amtshandlungen sind (im weitesten Sinne):
- Taufe
- Konfirmation
- Goldkonfirmation
- Trauung
- Goldhochzeit
- Beerdigung
- (Ordinationshandlung)
- (Einführungshandlung)
- Kircheneintritt, Konvertierung
- Haus- und Krankenabendmahl
- Segnung
