Wenn ein Angehöriger gestorben ist, müssen Sie zunächst einen Arzt benachrichtigen und danach ein Bestattungsinstitut Ihres Vertrauens. Der Arzt muss den Tod amtlich feststellen. Das Bestattungsinstitut wird Ihnen eine ganze Reihe von Aufgaben abnehmen. Dazu gehört die Benachrichtigung des zuständigen Pfarrers. Selbstverständlich können Sie sich aber auch direkt an den Pfarrer wenden, wenn Sie eine häusliche Aussegnung oder eine Aussegnung in der Friedhofshalle möchten.
Nach der Vereinbarung eines Beerdigungstermins mit Ihnen, dem Pfarrer, dem Bestatter und der Stadt Erkelenz, wird der Pfarrer auf Sie zukommen, um einen Termin für ein Gespräch mit Ihnen auszumachen. In diesem Gespräch wird es darum gehen, Rückschau auf das Leben und Sterben des/der Verstorbenen zu halten; außerdem um die Gestaltung des Trauergottesdienstes. Dieses Gespräch ist auf alle Fälle ein seelsorgerliches Gespräch für Sie als Angehörige. Sie können deshalb auch Dinge zur Sprache bringen, von denen Sie nicht möchten, dass Sie Teil des Trauergottesdienstes werden. Der Pfarrer wird und muss darüber Verschwiegenheit bewahren.
Auch in der Zeit nach der Bestattung können Sie sich selbstverständlich an Ihren Pfarrer wenden und um ein Gespräch bitten.
Eine Bestattung in der Ev. Gemeinde Schwanenberg verläuft, weil wir uns für den Abschied viel Zeit nehmen können und wollen, in der Regel in vier Abschnitten: Zunächst findet ein Trauergottesdienst in der Kirche statt, danach eine Aussegnung in der Trauerhalle, an die sich die eigentliche Beerdigungsliturgie am Grab anschließt. Anschließend steht das Gemeindehaus für einen Beerdigungskaffee zur Verfügung. Abweichungen von diesem Ablauf können gerne besprochen und vereinbart werden.
